vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachwirkung von fakultativen Betriebsvereinbarungen dispositiv

RechtsprechungArbeitsrechtem. Univ.-Prof. Dr. Konrad Grillbergerwbl 2017/32wbl 2017, 100 Heft 2 v. 1.2.2017

§ 32 Abs 3 ArbVG

Die gesetzlich vorgesehene Nachwirkung im Fall der Kündigung einer fakultativen Betriebsvereinbarung ist dispositiv. Die Betriebspartner können daher wirksam vereinbaren, dass die Rechtswirkungen einer fakultativen Betriebsvereinbarung auch im Falle ihrer Kündigung mit dem Zeitpunkt ihres Erlöschens enden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!