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Zur erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 ZPO

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2016/180wbl 2016, 528 Heft 9 v. 1.9.2016

§ 502 ZPO

Unterschiedliche E zweier oder mehrerer Rechtsmittelsenate desselben Gerichtshofs auf der Ebene der Landes- und Oberlandesgerichte über identische Sachverhalte, die Ausdruck eines Wertungsspielraums nach höchstgerichtlichen Leitlinien sind, werfen für sich betrachtet keine erhebliche Rechtsfrage auf.

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