§ 17 GlBG, § 25 GlBG, § 4 KollV Theatererhalterverband, § 32 Abs 4 KollV Theatererhalterverband
Unter „anzurechnenden Beschäftigungsjahren“ gem § 32 Abs 4 des KollV des Theatererhalterverbandes der österreichischen Bundesländer und Städte für die Beschäftigten der Technik und Verwaltung sind nicht nur Dienstzeiten in derselben Lohngruppe zu verstehen, sondern alle Beschäftigungszeiten in einem Theaterbetrieb.