1. Rechtspflege
a) Strafrecht
Am 12. Februar nahm der Rat den Kom-Vorschlag für eine RL „zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anhörung in der Verhandlung in Strafverfahren“ 1) an2).
Mit dieser RL beschritt die EU keineswegs rechtliches Neuland, da sich dieser Grundsatz bereits aus Art 6/2 der EMRK ergibt3).