§ 3 PSG, § 33 PSG, § 27 Abs 5 Z 8 EStG
Da jede natürliche oder juristische Person Stifter sein kann (§ 3 PSG), sind Privatstiftungen grundsätzlich berechtigt, Substiftungen zu errichten, sofern dies durch die Stiftungserklärung gedeckt ist. Das bestätigen auch steuerrechtliche Regelungen, weil dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, dass er steuerliche Anrechnungsregeln für eine Konstruktion vorsieht, die