§ 1151 ABGB, § 1152 ABGB, § 27b VBG, § 36 VBG
Unterliegt ein als freier Dienstvertrag bezeichnetes Rechtsverhältnis als echter Dienstvertrag dem VBG, hat dieser Vertragsbedienstete, der keinen Erholungsurlaub konsumiert hat, nach Ende des Dienstverhältnisses Anspruch auf Urlaubsersatzleistung.