1. Binnenmarkt
a) Finanzen
Die erst 2015 verabschiedete Leitlinie über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems 1) erfuhr noch im selben Jahr zwei Änderungen, u zw im Mai2) und nunmehr am 18. November 20153).
Der geldpolitische Handlungsrahmen ist eine Zusammenstellung der Befugnisse und Verfahren, die eine Notenbank – in unserem Fall die EZB und die Notenbanken der MS – zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben und wie sie auch in den Lehrbüchern der Volkswirtschaftslehre aufgeführt sind. Es stellt sich somit die Frage, ob deren Zusammenfassung in einer Rechtsnorm überhaupt nötig ist, und dies umso mehr, als sich dieser an das Eurosystem in seiner Gesamtheit richtet, wobei die Notenbanken der MS auch noch nach ihrem Ermessen Umsetzungsmaßnahmen treffen können.