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Irrtümlicher Urlaubsvorgriff; Sonderzahlungen im Krankenstand

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2015/117wbl 2015, 345 Heft 6 v. 1.6.2015

UrIG § 4, UrIG § 10, AngG § 8 Abs 1, AngG § 16

Ein Urlaubsvorgriff ist zulässig, bedarf aber einer Vereinbarung. Dafür ist der Arbeitgeber beweispflichtig. Eine automatische oder einseitige „Anrechnung“ von irrtümlich zu viel gewährtem Urlaub, weil den Parteien unbekannt war, dass als Urlaubsjahr nicht das Kalenderjahr, sondern das Arbeitsjahr gilt, findet nicht statt.

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