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Lohnausfallprinzip und freie Dienstverhältnisse

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2015/116wbl 2015, 345 Heft 6 v. 1.6.2015

ABGB § 1155 Abs 1

Auf freie Dienstverhältnisse ist § 1155 ABGB analog anzuwenden.

Bei variablen Entgeltteilen, insbesondere Provisionen, ist der Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Durchschnitt der letzten zwölf repräsentativen Monate zu berechnen. Im Einzelfall ist auch das zu erwartende Arbeitsausmaß im Zeitraum der Dienstverhinderung zu berücksichtigen. Diese Grundsätze gelten auch für freie Dienstverhältnisse.

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