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Telekommunikationsrecht: Begriff des von einer Entscheidung einer nationalen Regulierungsbehörde betroffenen Unternehmens

RechtsprechungEuroparechtwbl 2015/80wbl 2015, 265 Heft 5 v. 1.5.2015

Art 4 Abs 1 und Art 9b der RL 2002/21/EG des EP und Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) und Art 5 Abs 6 der RL 2002/20/EG des EP und des Rates vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie) in der durch die RL 2009/140/EG des EP und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung

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