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Betriebsübergang und betriebliche Pensionszusage

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2015/239wbl 2015, 710 Heft 12 v. 1.12.2015

AVRAG § 3 Abs 4, AVRAG § 3 Abs 5, AVRAG § 5 Abs 2, Betriebsübergangs-RL 2001/23 EG Art 3 Abs 4

Ein Anspruch auf Abfindung erworbener Pensionsanwartschaften gegen den Veräußerer des Betriebes iSd § 5 Abs 2 AVRAG setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergegangen ist. Ein Arbeitnehmer, der dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen oder begünstigt selbst gekündigt hat, hat keinen Abfindungsanspruch.

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