ArbVG § 8, WKG § 44 Abs 2, § 2 KollV Immobilienverwalter/Angestellte
Die Kollektivvertragsangehörigkeit richtet sich nach der faktischen Zuordnung des Arbeitgebers zu einer bestimmten Fachgruppe im Rahmen der Wirtschaftskammerorganisation. Diese Mitgliedschaft besteht unabhängig