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Einzelvertragliche Verkürzung von Verjährungsfristen zulässig

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2014/139wbl 2014, 405 Heft 7 v. 1.7.2014

ABGB § 879, ABGB § 1486, ABGB § 1502

Eine einzelvertragliche Verkürzung von gesetzlichen Verjährungsfristen ist auch für unabdingbare Ansprüche des Arbeitnehmers zulässig.

Die Vereinbarung, wonach sämtliche Ansprüche aus dem Dienstverhältnis bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des dritten Monats ab Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind, verstößt nicht gegen die guten Sitten.

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