erließ die Kom neue Vorschriften1)1)VO (EU) Nr 316/2014 der Kom über die Anwendung von Art 101 Abs 3 des AEUV auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen, ABl L 93/14, 17 sowie Mitteilung der Kom – Leitlinien zur Anwendung von Art 101 des AEUV auf Technologietransfer-Vereinbarungen, ABl C 89/14 , 3 = http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:C:2014:089:TOC#C_2014089EN.01000301.doc , niedergelegt in
einer GruppenfreistellungsVO, die Lizenzvereinbarungen zwischen Unternehmen mit geringer Marktmacht, die auch noch weitere Voraussetzungen erfüllen, freistellt; sowie