VerG § 3, VerG § 4, ABGB § 26, ABGB § 879
Es ist nicht sittenwidrig, die Vereinsmitgliedschaft von einem bestimmten Wohnsitz abhängig zu machen und diese bei Verlegung des Wohnsitzes („Aussiedeln“) automatisch erlöschen zu lassen. Im Fall einer solchen Regelung in den Statuten muss zwischen dem Wohnsitz und der örtlichen Tätigkeit des Vereins ein sachlicher Zusammenhang bestehen.