§ 4 KartG:
Nach nationaler und europäischer Rsp ist Marktbeherrschung von Unternehmen aufgrund einer wertenden Gesamtschau mehrerer Faktoren zu beurteilen. Dass ein Unternehmen der öffentlichen Hand zuzurech-
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§ 4 KartG:
Nach nationaler und europäischer Rsp ist Marktbeherrschung von Unternehmen aufgrund einer wertenden Gesamtschau mehrerer Faktoren zu beurteilen. Dass ein Unternehmen der öffentlichen Hand zuzurech-
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