§ 7 Abs 1 UWG:
Die Aussage, die Kl hätten sich ganz einer - im vorangegangenen Textteil scharf kritisierten - Journalistengruppe verschrieben und seien ganz sicher mit schuld an der zweifelhaften Qualität des Reisejournalismus in unserem Land, verstößt gegen § 7 Abs 1 UWG; dasselbe gilt auch für die Aussage, die Kl betreuten "Lady Bizarre-Hotels", in denen sexistische Spiele stattfänden.