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Entlassung von Menschen mit Behinderungen als unzulässige Diskriminierung?

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Susanne Mayerwbl 2013, 430 Heft 8 v. 15.8.2013

Der OGH hat jüngst1)1)OGH 21.2.2013, 9 ObA 127/12k, wbl 2013, 336 (S. Mayer). entschieden, dass eine Entlassung begünstigter Behinderter iSd § 2 BEinstG wegen Dienstunfähigkeit nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit die vom OGH aufgestellten Grundsätze im Lichte des Diskriminierungsschutzes auch für die Entlassung von Menschen mit Behinderungen zu gelten haben, die nicht dem besonderen Kündigungsschutz unterliegen.

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