Art 81 EG (jetzt Art 101 AEUV):
Innerhalb des Kartenzahlungsverbunds MasterCard werden die sog mehrseitigen Interbankenentgelte (MIF) eingehoben. Diese entsprechen einem Teil des Preises eines mit Zahlungskarte beglichenen Kaufs, der von der Bank, die die Karte ausgibt, einbehalten wird. Die Kosten der MIF werden den Händlern in Rechnung gestellt.