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Feststellungsantrag: Unterschiedliche Entlohnung im BAGS-KollV nicht unsachlich

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2012/148wbl 2012, 400 Heft 7 v. 1.7.2012

§§ 879, 1152 ABGB

§ 28 BAGS-KollV:

Die Parteien eines Kollektivvertrages sind bei ihrer Vertragsgestaltung insbesondere an den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz gebunden, wenngleich in Anbetracht ihrer Interessenwahrungspflicht von einer abgeschwächten Grundrechtsbindung auszugehen ist.

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