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Gleichbehandlungs-RL: Zur Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die ein an keine Bedingungen geknüpftes Recht gewährt, bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres zu arbeiten und die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses am Ende des Monats gestattet, in dem der Arbeitnehmer dieses Alter erreicht, ohne Berücksichtigung der Höhe der Altersrente

RechtsprechungEuroparechtwbl 2012/212wbl 2012, 570 Heft 10 v. 1.10.2012

Art 6 Abs 1 Unterabs 2 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf:

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