a) Die Verlängerung der Schutzdauer des Urheberrechts
von 50 auf 70 Jahre, wie sie bereits eingehend geschildert wurde1)1)wbl 2011, 595., ist nunmehr im ABl veröffentlicht2)2)RL 2011/77/EU zur Änderung der RL 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte, ABl L 265/11, 1..