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Zur Möglichkeit einen Prozesskurator zu beantragen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2011/230wbl 2011, 622 Heft 11 v. 14.11.2011

§ 15a Abs 1 GmbHG

§§ 8 ff ZPO:

Wurde bereits ein Prozesskurator nach §§ 8 ff ZPO bestellt und stehen keine weiteren dringenden Vertretungsagenden als jene der konkreten Prozessführung an, besteht mangels Dringlichkeit kein Anlass für die Bestellung eines Notgeschäftsführers.

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