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Zum Auskunftsanspruch des Begünstigten

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2011/228wbl 2011, 617 Heft 11 v. 14.11.2011

§§ 27 Abs 2, 30 Abs 2 PSG

§§ 385 ff ZPO:

Im Verfahren über das Begehren auf Auskunftserteilung und Einsichtsgewährung kommt nur den Antragstellern und der Privatstiftung, nicht aber den Vorstandsmitgliedern ad personam Parteistellung zu.

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