Art 4 RL 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; § 32 Abs 4 VBG 1948:
Die Betriebsübergangs-RL 2001/23/EG ist mangels ausreichender Umsetzung auf einen Betriebsübergang von einer Gemeinde auf einen Gemeindeverband direkt anwendbar.