§ 879 ABGB
§§ 8, 9, 21 Abs 3 HVertrG:
Eine Vereinbarung, wonach einem arbeitnehmerähnlichen Handelsvertreter sog Mandanten-Bonifikationen nur zustehen sollen, wenn dessen Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen zum vereinbarten Stichtag noch ungekündigt aufrecht besteht, ist unwirksam.