In der jüngeren Literatur wird vermehrt bestritten, dass Verbraucher gestützt auf das UWG Schadenersatzansprüche geltend machen können. Besonderes Interesse erfährt die Thematik im Zusammenhang mit Schadenersatzklagen irregeführter Anleger, die die Rückabwicklung ihres Investments vom werbenden Unternehmer begehren. Der Aufsatz weist nach, dass nach der UWG-Novelle 2007 an der Aktivlegitimation irregeführter (und aggressiv veranlasster) Verbraucher nicht zu zweifeln ist. Auch eine Einschränkung der Ansprüche nur auf Verbraucher und nur auf unlautere Geschäftspraktiken ist nicht veranlasst.