Während die für das Jubiläumsjahr geplante ABGB-Reform in anderen Bereichen etwas ins Stocken geraten sein dürfte, schreitet die Überarbeitung des GesBR-Rechts voran. Ein interner Entwurf wurde bereits erarbeitet, der noch heuer zu einem Min-E fortentwikkelt werden könnte.1) Das GesBR-Recht befindet sich also am Vorabend seiner Reform, Anlass genug für eine Bestandsaufnahme, die auch die bereits bekannt gewordenen Eckpunkte des Reformvorhabens einbezieht.