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Arbeitnehmerähnliche Personen - Verzugszinsen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2010/173wbl 2010, 471 Heft 9 v. 17.9.2010

§ 49a ASGG; § 352 UGB; § 1333 Abs 2 ABGB idF vor HaRÄG; § 24 HVertrG:

Die Ausgleichsforderung eines Tankstellenbetreibers gern § 24 HVertrG ist eine Geldforderung aus einem unternehmerischen Geschäft.

Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 352 UGB bzw für Verträge, die vor 1.1. 2007 abgeschlossen wurden, nach § 1333 Abs 2 ABGB idF vor dem HaRÄG.

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