Am 1. 5. 2010 ist die VO (EG) 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit in Kraft getreten und hat damit die VO (EWG) 1408/71 abgelöst. Ziel der Reform des europ Koordinierungsrechts war es, dieses einfacher und moderner zu gestalten, um den Freizügigkeitsrechten mehr Effektivität zu verleihen. Eine wesentliche Rolle spielen in diesem Zusammenhang der Anwendungsbereich und die Grundsätze der neuen VO 883/2004 , die aus diesem Grund im Rahmen des vorliegenden Beitrages einer kritischen Analyse unterzogen werden sollen.