§§ 34, 35 Abs 1 Z 1 PSG:
Das PSG enthält keine Bestimmungen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine aufgelöste Privatstiftung in eine werbende rückgewandelt werden kann. Allenfalls kommt eine analoge Anwendung des § 215 AktG in Betracht. Die dafür konkret ins Treffen geführten Argumente überzeugen nicht, obgleich im vorliegenden Fall die Zulässigkeit einer Analogie nicht abschließend zu beurteilen war.