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Abfertigung (alt) und Mutterschaftskarenz

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2010/157wbl 2010, 417 Heft 8 v. 17.8.2010

§ 23a Abs 3 AngG; § 15f Abs 1 MuttSchG:

Eine Karenz infolge Mutterschaft bewirkt keine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. Für den Abfertigungsanspruch (alt) sind deshalb die Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung, wenn sie durch Karenzurlaube getrennt sind, zusammenzurechnen.

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