Auch bei der Besetzung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst ist das Diskriminierungsverbot zu beachten. Eine Besonderheit bilden dabei diejenigen Arbeitsplätze, die auszuschreiben sind und vor deren Besetzung ein Gutachten einer Begutachtungskommission einzuholen ist, da das Zusammenspiel von AusG und B-GBG in dieser Konstellationen zusätzliche Schwierigkeiten aufwirft. Der folgende Beitrag gibt einen mit Lösungsansätzen versehenen Überblick über die dabei zutage tretenden Problemstellungen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit beschränkt sich die Darstellung auf Probleme iZm einem beruflichen Aufstieg; auf die Begründung von Arbeitsverhältnissen wird daher nicht eingegangen. Weiters werden - aufgrund der verfahrensrechtlichen Besonderheiten - Diskriminierungen nach dem BEinstG nicht in die Themenstellung mit einbezogen.