Am 1. Juli ist das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) in Kraft getreten. Das Gesetz beendet die seit 1914 bestehende Aufteilung des Insolvenzrechts auf zwei Gesetzgebungsakte (KO und AO): Nach neuem Recht sind alle Varianten des Insolvenzrechts in dem nunmehr als "IO" bezeichneten Gesetz vereinigt. Wichtige Reformziele sind die Zurückdrängung der Konkursabweisungen mangels Vermögens, die Unterbindung der Konkursverschleppung durch den Schuldner und damit eine Erhöhung der Sanierungschancen, die Schaffung übersichtlicher Verfahrensstrukturen, die Erleichterung der Unternehmensfortführung sowie einen weiteren Aufschub des Zugriffs der gesicherten Gläubiger, insbesondere der Absonderungsberechtigten.