§ 1 Abs 4a IESG:
Vertragliche Abfertigungsansprüche sind von der Insolvenz - Entgeltsicherung nicht erfasst. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Abfertigung eine Gegenleis-
Seite 641
§ 1 Abs 4a IESG:
Vertragliche Abfertigungsansprüche sind von der Insolvenz - Entgeltsicherung nicht erfasst. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Abfertigung eine Gegenleis-
Seite 641