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Schutzrechtsverwarnungen als Tatsachenbehauptungen; zur Unterscheidungskraft der Marke "Gute Laune" für einen Tee

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2010/203wbl 2010, 539 Heft 10 v. 12.11.2010

§ 7 UWG

Der Begriff der Tatsachenbehauptung ist nach Lehre und stRsp weit auszulegen; selbst Urteile, die nur auf entsprechende Tatsachen schließen lassen, gelten als Tatsachenmitteilungen ("konkludente Tatsachenbehauptung"). Entscheidend für die Qualifikation einer

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