1. Beihilfen
a) Beihilfen der Gemeinschaft
Die Offenlegung der gemeinschaftlichen Beihilfen an die Landwirtschaft1) wurde nun durch der Allgemeinheit zugängliche Angaben der Empfänger von Mitteln der Union in anderen Bereichen ihrer Tätigkeit wie Forschung, Bildung und Kultur, Energie und Verkehr sowie Außenhilfe ergänzt.