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Probleme der Umsetzung des monistischen Systems der SE-VO in Österreich - ungenutzte Freiheit?

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Roman Alexander Rauterwbl 2010, 499 Heft 10 v. 12.11.2010

Die SE-VO regelt das Verhältnis zwischen Hauptversammlung und Verwaltungsrat bloß rudimentär; auch der österreichische Gesetzgeber hat es unterlassen, durch Regelungen im SEG für Klarheit zu sorgen. In der Literatur herrscht daher Uneinigkeit, ob die Satzung der Hauptversammlung ein Weisungsrecht einräumen kann.

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