Vor kurzem ist das dritte Energieliberalisierungspaket in Kraft getreten, das aus fünf umfassenden neuen Sekundärrechtsakten besteht, unter anderem einer neuen Energiebinnenmarktrichtlinie. Letztere verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine unabhängige Regulierungsbehörde mit umfassenden Kompetenzen einzurichten. Nach Ablauf der Umsetzungsfrist wird die bestehende duale österreichische Regulierungsstruktur nicht mehr aufrechterhalten werden können. Der nachfolgende Beitrag erörtert die Vorgaben des Liberalisierungspakets und diskutiert Umsetzungsoptionen und Lösungsvarianten.