§ 3 FBG
§§ 23, 34 AktG
Auch bei den Vorstandsmitgliedern, die im Gründungsstadium bestellt werden (§ 23 Abs 2 AktG), ist das Datum der Bestellung einzutragen, nicht das Datum der späteren Eintragung der Gesellschaft.
§ 3 FBG
§§ 23, 34 AktG
Auch bei den Vorstandsmitgliedern, die im Gründungsstadium bestellt werden (§ 23 Abs 2 AktG), ist das Datum der Bestellung einzutragen, nicht das Datum der späteren Eintragung der Gesellschaft.