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Horizontalität oder Vertikalität - Diskussion von Regulierungsmodellen am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie

Aufsätzevon Dr. Marcus Klamert, M.A., Wien, und Mag. Georg Adler, Wien*)*)Ass. Dr. Marcus Klamert, M.A., Wiss. Mitarbeiter Mag. Georg Adler, Europainstitut der WU Wien. Dieser Artikel ist ein erstes Ergebnis des Forschungsprojektes "Liberalisation of Services in the EU and the WTO", finanziert vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung unter der Leitung von Prof. Stefan Griller; die Autoren danken Dr. Edwin Stemberger für seine wertvollen Hinweise.wbl 2009, 11 Heft 1 v. 1.1.2009

Bei Regulierungsmodellen im Rahmen der Dienstleistungsliberalisierung durch die Europäische Gemeinschaft wurde bisher zwischen einem horizontalen, dh sektorenübergreifenden, und einem vertikalen, also sektorspezifischen, Ansatz unterschieden. Die Dienstleistungsrichtlinie gibt Anlass, diese Systematisierung im ersten Teil dieses Beitrages zu präzisieren. Die Autoren erläutern am Beispiel des Energiebereiches weiters, inwiefern ein horizontaler Ansatz für manche Materien ungeeignet erscheint. Schließlich wird anhand des Beispiels Handel und Baugewerbe erläutert, weshalb die Wahl eines vertikalen Regulierungsansatzes der Qualität der Dienstleistungsrichtlinie zuträglich gewesen wäre.

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