Bei Regulierungsmodellen im Rahmen der Dienstleistungsliberalisierung durch die Europäische Gemeinschaft wurde bisher zwischen einem horizontalen, dh sektorenübergreifenden, und einem vertikalen, also sektorspezifischen, Ansatz unterschieden. Die Dienstleistungsrichtlinie gibt Anlass, diese Systematisierung im ersten Teil dieses Beitrages zu präzisieren. Die Autoren erläutern am Beispiel des Energiebereiches weiters, inwiefern ein horizontaler Ansatz für manche Materien ungeeignet erscheint. Schließlich wird anhand des Beispiels Handel und Baugewerbe erläutert, weshalb die Wahl eines vertikalen Regulierungsansatzes der Qualität der Dienstleistungsrichtlinie zuträglich gewesen wäre.