a) Art 8/5 der VO (EG)Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 16. 4. 2008, Rs T-181/05 (Citigroup Inc [ehemals Citicorp] und Citibank N.A.)
Gegen die Eintragung des Bildzeichens, das das Wort CITI in lang gezogenen und ineinander übergehenden Buchstaben darstellte und zur Bezeichnung der Dienstleistungen Zollabfertigung, Vermittlung, Verwaltung und Schätzung von Liegenschaften bestimmt war, erhob die Inhaberin der Gemeinschaftsbildmarke citi, bei der die beiden I-Punkte durch einen Bogen verbunden waren und die für Finanz- und Liegenschaftswesen eingetragen ist, Widerspruch. Ebenso erhob die Inhaberin von elf Gemeinschaftswortmarken, die sämtliche mit den Silben CITI begannen, Widerspruch.