Die im Rahmen des Weltverbandes für geistiges Eigentum (OMPI/WIPO) geschlossenen Abkommen über Urheberrechte, namentlich dessen Art 6 sowie über Darbietungen und Tonträger, namentlich dessen Art 8+12, beide durch Beschluss des Rates 2000/278/EG vom 16. März 2000 im Namen der Gemeinschaft genehmigt; Art 4 der RL 2001/29/EG des EP und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (nunmehr RL 2006/115/EG des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums):