Art 82 EG:
EuG 10. 4. 2008, Rs T-271/03 (Deutsche Telekom AG)
In ihrer E 2003/707/EG stellte die Kom fest, dass die Deutsche Telekom (DT), das eingesessene deutsche Fernmeldeunternehmen, seit 1998 ihre beherrschende Stellung auf den Märkten für den unmittelbaren Zugang zu ihrem Fernsprechnetz missbrauchte, indem sie für den Zugang der Wettbewerber zum Netz Entgelte verlangte, die höher als jene waren, die den Endkunden der DT in Rechnung gestellt wurden. Aus diesem Grunde verhängte die Kom eine Geldbuße von 12,6 Mio €.