b) Art 7/1/b+c der VO (EG)Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 2. 4. 2008, Rs T-181/07 (Eurocopter SAS)
Der Antrag der Kl auf Eintragung der Wortmarke STEADYCONTROL für eine Reihe elektronischer Geräte und Hubschrauber war von der Beschwerdekammer mit der Begründung abgelehnt worden, dass dieser Begriff beschreibend sei, weil er eine bestimmte Eigenschaft, die den angemeldeten Erzeugnissen zugeschrieben wird, nennt.