1. Beihilfen
a) Rahmenregelungen
Die Regeln für die Förderung des Filmschaffens in der Gemeinschaft1) sollen für weitere drei Jahre verlängert werden2). Die Kom hat zwar eine Untersuchung der Auswirkungen der unterschiedlichen örtlichen Bedingungen der Filmförderung in Auftrag gegeben, will deren Ergebnisse aber noch genauer (offensichtlich drei Jahre lang) prüfen.