Im Zuge von geänderten Marktsituationen, Rationalisierungsmaßnahmen udgl müssen Unternehmen häufig Verringerungen ihres Personalstandes, insb durch Kündigungen vornehmen. Dies steht naturgemäß in einem Spannungsverhältnis zu den Interessen der davon betroffenen Arbeitnehmer (AN). Obzwar das österr Arbeitsrecht vom Prinzip der Kündigungsfreiheit geprägt ist, unterwirft der Gesetzgeber durch den allgemeinen Kündigungs- und Entlassungsschutz Kündigungen einer gerichtlichen Sachlichkeitskontrolle. Damit wird trotz betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit von Kündigungen auch den Interessen der AN Rechnung getragen. Der vorliegende Aufsatz widmet sich - vor dem Hintergrund der umfangreichen Jud - Grundfragen der betriebsbedingten Kündigung wie der sozialen Gestaltungspflicht, der Reichweite der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, sowie dem Sozialvergleich.