§ 5 GmbHG;§ 18 UGB:
Die Verwendung von Bildzeichen wird der Namensfunktion der Firma nicht gerecht. Eintragungsfähig sind auch nach der Neufassung des § 18 UGB lediglich aussprechbare Buchstabenfolgen. Das Bildzeichen "*" entspricht diesen Voraussetzungen nicht. "mister*lady GmbH" ist daher als Firma nicht eintragungsfähig.