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Höhe der zu übernehmenden Beteiligungen bei Umwandlung in eine KG

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2008/85wbl 2008, 190 Heft 4 v. 1.4.2008

§ 5 UmwG:

Auch nach § 5 UmwG idF ÜbRÄG 2006 muss bei der errichtenden Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft die Höhe der übernommenen Einlagen der Höhe des Stammkapitals entsprechen. Dabei steht es allerdings den Gesellschaftern frei, ob sie sich als Kommanditist oder Komplementär beteiligen.

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