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Umfang der Kollektivvertragsfähigkeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2007, 443 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 4 Abs 2 ArbVG; § 54 Abs 2 ASGG:

Die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit an freiwillige Interessensvertretungen erfolgt durch rechtsgestaltenden Bescheid des Bundeseinigungsamtes (vormals: Obereinigungsamt). Der Spruch des Be-

Seite 443


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